Platzordnung Parcours Schaupphof
1. Allgemeines
1.1 Die Benützung der Anlage setzt voraus, dass die SchützInnen im Umgang mit Pfeil und Bogen geübt sind. Personen unter 18 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen benützen, vorausgesetzt, sie bringen die nötige körperliche und geistige Reife für den sicheren Umgang mit Pfeil und Bogen mit. Anfänger dürfen das Parcoursgelände erst nach erfolgter Einschulung und Sicherheitsunterweisung betreten.
1.2 Die Anlagen sind sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten. Die Benützung darf nur auf den vorgesehenen Steigen und Pfaden erfolgen. Richtung und Reihenfolge der Schüsse 1-20 sind unbedingt einzuhalten.
1.3 Alle SchützInnen müssen sich mit Datum und Uhrzeit in das Parcoursbuch eintragen. So weiß jeder nachfolgende Schütze, dass sich vor ihm jemand am Parcours befindet.
1.4 Die Benützung der Anlage setzt festes Schuhwerk voraus.
2. Schießbetrieb
2.1 Alle Personen am Gelände müssen mit dem Schießablauf vertraut sein und dürfen durch ihr Verhalten weder sich noch andere gefährden!
2.2 Die Benützung der Anlage ist nur mit voll funktionstüchtiger Bogenausrüstung erlaubt. Die Verwendung von „Jagdspitzen“ jeglicher Art ist untersagt. Es darf nur auf die für den Schießbetrieb vorgesehenen Ziele geschossen werden. Die Benützung von Compoundbögen ist erlaubt.
2.3 Überzeugen Sie sich vor jedem Schuss davon, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich befinden. Lassen Sie Gruppen vor Ihnen genug Zeit, sich nach dem Ziehen der Pfeile aus dem Gefahrenbereich zu begeben.
2.4 Niemand steht vor dem Schützen! Die Pfeilspitze zeigt immer in Richtung Ziel.
2.5 Lassen Sie beim Pfeilesuchen Ihren Bogen gut sichtbar am Ziel angelehnt, so dass nachfolgende SchützInnen Ihre Anwesenheit bemerken.
2.6 Der Betreiber der Anlage übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Personen- oder Sachschäden im Bereich der Bogenschießanlage.
MMag. Johannes Zettler | +43 676 7076073